Inhalt des Vereinigungsrechts der Bürger

Das Vereinigungsrecht der Bürger umfasst das Recht, auf freiwilliger Basis öffentliche Vereinigungen zu gründen, um gemeinsame Interessen zu schützen und gemeinsame Ziele zu erreichen, das Recht, bestehenden öffentlichen Vereinigungen beizutreten oder sich ihnen nicht anzuschließen, sowie das Recht, sich frei aus öffentlichen Vereinigungen zurückzuziehen.
Die Gründung öffentlicher Vereinigungen trägt zur Verwirklichung der Rechte und berechtigten Interessen der Bürger bei.

Die Bürger haben das Recht, ohne vorherige Genehmigung staatlicher Behörden und lokaler Selbstverwaltungsbehörden öffentliche Vereinigungen ihrer Wahl zu gründen, sowie das Recht, solchen öffentlichen Vereinigungen beizutreten, sofern die Normen ihrer Charta eingehalten werden.
Von Bürgern gegründete öffentliche Vereinigungen können sich auf die in diesem Bundesgesetz vorgeschriebene Weise registrieren lassen und die Rechte einer juristischen Person oder Funktion ohne staatliche Registrierung und Erwerb der Rechte einer juristischen Person erwerben.

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