Gründer, Mitglieder und Teilnehmer eines öffentlichen Vereins

Die Gründer einer öffentlichen Vereinigung sind Einzelpersonen und juristische Personen – öffentliche Vereinigungen, die einen Kongress (eine Konferenz) oder eine Hauptversammlung einberufen haben, auf der die Satzung einer öffentlichen Vereinigung verabschiedet wird, deren Leitungs-, Kontroll- und Prüfungsgremien gebildet werden. Die Gründer einer öffentlichen Vereinigung – Einzelpersonen und juristische Personen – sind gleichberechtigt und tragen die gleiche Verantwortung.

Mitglieder einer öffentlichen Vereinigung sind natürliche und juristische Personen – öffentliche Vereinigungen, deren Interesse an einer gemeinsamen Lösung der Probleme dieser Vereinigung gemäß den Normen ihrer Satzung durch entsprechende individuelle Erklärungen oder Dokumente formalisiert wird, die die Berücksichtigung der Anzahl der Mitglieder von ermöglichen die öffentliche Vereinigung, um ihre Gleichheit als Mitglieder dieser Vereinigung zu gewährleisten. Mitglieder einer öffentlichen Vereinigung – Einzelpersonen und juristische Personen – sind gleichberechtigt und tragen die gleiche Verantwortung.

Mitglieder einer öffentlichen Vereinigung haben das Recht, die Leitungs- und Kontroll- und Prüfungsgremien dieser Vereinigung zu wählen und in diese gewählt zu werden sowie die Aktivitäten der Leitungsgremien der öffentlichen Vereinigung gemäß ihrer Satzung zu kontrollieren.

Mitglieder einer öffentlichen Vereinigung haben die Rechte und Pflichten gemäß den Anforderungen der Normen der Satzung der öffentlichen Vereinigung, und wenn diese Anforderungen nicht eingehalten werden, können sie auf die in die Charta.

Mitglieder einer öffentlichen Vereinigung sind natürliche und juristische Personen – öffentliche Vereinigungen, die ihre Unterstützung für die Ziele dieser Vereinigung und (oder) ihre spezifischen Maßnahmen zum Ausdruck gebracht haben und an ihren Aktivitäten teilnehmen, ohne dass die Bedingungen für ihre Teilnahme obligatorisch registriert werden müssen, sofern nichts anderes bestimmt ist durch die Charta. Mitglieder einer öffentlichen Vereinigung – Einzelpersonen und juristische Personen – sind gleichberechtigt und tragen die gleiche Verantwortung.

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